LANDSMANN, m., plur. Landsleute, (Quelle 1)
a) Mann, Eingeborener eines Landes: wildpret ... kostlich den landsleüten zu essen. (FRANK weltb. 192a); zu dem sind wir Teutschen nicht Spartaner, die von andern Lands-leuthen nichts lernen könten. (OLEARIUS pers. reisebeschr. 1, 1); bisz der fürst fragte was das vor ein landsmann wäre. (CHR. WEISE erzn. 225); in dieser Formel noch heute lebendig: was sind sie für ein Landsmann? ein Düringer.
b) Eingeborener des eigenen Landes: Landsmann, conterraneus, qui ejusdem est patriae, mein Landsmann, ausz meinem Land und Heimat, civis meus (MAALER 261d); erwirb mir ouch den Wege mit üch, ist da? unser gemain Haimant da? wir sament Lantzlüt sint des ützit rechts oder billichkait haben mag. (N. V. WYLE 234, 6); dasz es besser sei einem Landsmann die Schuh putzen dann einem Ausländer die füsz küssen. (OPEL u. COHN 381); ich musz vor meiner Abreise noch zwei Schriften zu Stande bringen, die ich meinen Landsleuten, aus Barmherzigkeit, noch zurücklassen will. (LESSING 1, 301) bei ihm auch in vollerer form landesleute: es werden wenige von meinen landes leuten sein, welche nicht jezo das wort pantomimen unzehlichemal gehört [sollten haben]. 11, 8); ich bin kein reicher Mann, und euere Landsleute, die Franzosen, haben mich auch nicht dazu gemacht. HEBEL 3, 146;

c) Landsmann, personificiert für Landesart: Meichsner, sagen auch die auslender, wenn sie untern leuten gewesen und ihres Landsmans vergessen, reden ein gut deutsch. (MATHESIUS Luthers Leben (1583) 141b).
d) Landsleute, Unterthanen, Landeskinder, im Munde eines sterbenden Königs an seinen Sohn: so erweise denn die Liebe an deinen Landsleuten umb dein Selbst willen. (pers. baumg. 1, 2.)

Quelle 1: Das Deutsche Wörterbuch 1838- 1961, begonnen von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm ("Grimmsches Wörterbuch" oder DWB), das umfassendste deutsche Wörterbuch.

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